
siehe Grundrechte .
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer R...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsfreiheit

ist die Freiheit der Religion und ihrer Ausübung. Die R. entwickelt sich seit der Reformation Martin Luthers. 1526, 1552 bzw. 1555 wird sie den Landesherren zuerkannt. 1648 wird sie auf das reformierte Bekenntnis ausgedehnt. 1788 gewährt Preußen im sog. Wöllnerschen Religionsedikt persönliche Gewissensfreiheit, 1803- 18 Bayern, 1818 Baden, 181...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die Religionsfreiheit (oder Glaubensfreiheit) ist eines der zentralen Grund- und Menschenrechte, das in Deutschland durch Art.4 GG und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 durch Art.18 geschützt wird. Danach darf niemand aufgrund seiner religiösen ûberzeugung oder einer Gew...
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https://relilex.de/

I. Unter R. versteht man die Freiheit in rel. Angelegenheiten, deren Gewähr u. Schutz man vom Staat u. deren Achtung man von den einzelnen Menschen, den sozialen Gruppen, der Kirche u. den anderen rel. Gemeinschaften verlangt (2. Vat. Konz., DH 1 f 6 15; LG 36). Das Verlangen stellen die Menschen einzeln u. in ihren rel. Zusammenschlüssen...
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https://stjosef.at/morallexikon/religion.htm

Grundrecht, das die Freiheit der Religion und Religionsausübung schützt. Die Religionsfreiheit ergibt sich aus Art. 4 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes (GG). Sie ist ein Unterfall der Glaubens- und Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. In Art. 4 Absatz 1 GG heißt es &quo...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Dieser unglücklich zusammengesetzte Begriff ist sinnvoll nur in der Variante Freiheit von Religion, weil jede religiöse Bindung Unfreiheit ist und es widersinnig wäre, den Propagandisten von Religiosität noch mehr Freiheiten zuzubilligen (vgl. Oxymoron, Mission, Religion). Illustration: Guntram Erbe, Hilpoltstein
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42007

Religionsfreiheit, Oberbegriff für die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht und Menschenrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO aufgeführt sind. Der genaue Text lautet: 'Jeder Mensch...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42274

Siehe unter • Glaubensfreiheit • Bekenntnisfreiheit • freie Religionsausübung
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https://www.lexexakt.de/glossar/religionsfreiheit.php

Religionsfreiheit , das Recht des einzelnen, sich öffentlich zu irgend einer Religion zu bekennen und ihren Kultus auszuüben, ohne daß ihm ein staatsbürgerlicher Nachteil daraus erwächst (s. Glaubensfreiheit). Vgl. Bluntschli, Geschichte des Rechts der religiösen Bekenntnisfreiheit (Elberf. 1867).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Das heutige Staatsleben ist von dem Grundsatze der weitgehendsten religiösen Duldung beherrscht. Jeder Ein wohner im Staate, ob Angehöriger oder Fremder, darf seine religiöse Überzeugung frei bekennen, betätigen und für sie wirken, ohne be fürchten zu müssen, in dem Genusse bürgerlicher oder staat...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf freies Bekenntnis zu einer Religion (Konfession, Weltanschauung) sowie zur freien Religionsausübung ( Kultusfreiheit ). Nach Art. 4 GG sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich; die ungestörte Religionsausüb...
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https://www.wissen.de//lexikon/religionsfreiheit
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