
Eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV), in Österreich auch Reisestornoversicherung, ist eine Reiseversicherung, die abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss. Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einem Kunden in der Regel anteilige Stornogebühr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reiserücktrittskostenversicherung

Reiserücktrittskostenversicherung, Reiserecht: Versicherung, die das Risiko eines Nichtantritts der Reise abdeckt. Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bei Nichtantritt einer Reise die an das Reiseunternehmen zu zahlenden Rücktrittskosten. Eine Reise im Si...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Reiserücktrittskostenversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, bei der der Versicherungsnehmer für den Fall versichert ist, dass er eine gebuchte Reise nicht antreten kann. Dabei werden von der Versicherung nur bestimmte Gründe anerkannt. Ob auch ein Reiseabbruch von der Reiserücktrittskostenversicherung umfasst ist, hängt vom einzel...
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https://www.lexexakt.de/glossar/reiseruecktrittskostenversicherung.php
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