
Die Reiseprivathaftpflichtversicherung deckt die Risiken von Haftungsfällen nur in eingeschränktem Umfang ab, da im Ausland vorkommende Schadenereignisse zunächst nach § 4 Ziff. I Nr. 3 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, was im Privatbereich jedoch nicht für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr Dauer gilt. Bei längeren Ausland...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reiseprivathaftpflichtversicherung
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