
s. extra Artikel Städte / Reichsstädte in Südwestdeutschland vom Mittelalter bis 1802
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Unmittelbar dem Kaiser und seinen Behörden unterstellte Städte im Römisch-Deutschen Reich, die sich von den geistlichen oder weltlichen Fürsten unabhängig gemacht hatten. Die Reichsstädte standen unter dem Schutz des Kaisers, von dem sie auch besteuert wurden. Die Freiheit von den Landesherren, auf deren Gebiet sie lag...
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Reichs
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Reichsstädte (mlat. civitates imperiales) hießen seit dem 13. Jh. jene Städte, die der königl. Gewalt direkt unterstanden (reichsunmittelbar waren), im Gegensatz zu den Landesstädten, die unter der Stadtherrschaft eines Landesherren standen. Die ältesten Reichsstädte lagen auf königlichen Grund (kön...
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Reichsstädte , im ehemaligen Deutschen Reich die Städte, welche unmittelbar unter Kaiser und Reich standen, Landeshoheit in ihrem Gebiet und Sitz und Stimme auf dem Reichstag hatten. Zuerst führen jenen Namen die Pfalzstädte, d. h. die Städte auf den königlichen Gütern. Davon sind als Freistädte diejenigen zu unterscheiden, deren Bevölkeru...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im römisch-deutschen Reich unmittelbar Kaiser und Reich unterstehende Städte mit Sitz und Stimme auf den Reichstagen (Reichsstädtekollegium, endgültig seit 1489). Die ältesten Reichsstädte entstanden auf Königsgut, andere im 12. und 13. Jahrhundert, z. B. die ehemaligen Bischofsstädte ( freie Städte ) Augsburg, Köln, Regensburg,...
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