
ist im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) das auf dem Reichstag vertretene Kollegium (Kurfürsten [ 1356] , [Reichs-]Fürsten, Reichsstädte [ 1471
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichsstand, des -es, plur. die -stände, ein Stand, d. i. solches Glied eines Reiches, welches Sitz und Stimme auf den Reichstagen hat. So werden in dem Deutschen Staatsrechte diejenigen Reichsglieder, welche Sitz und Stimme auf den Reichstagen haben, Reichsstände genannt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_932
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