
ist der seit dem Ende des 16. Jh.s vom Reichshofrat ausgebildete besondere Prozess. Er ist nicht durch ausführliche Prozessordnungen überliefert, weil der Reichshofrat sich stets auch als politisches Organ versteht. Er übernimmt den Reichskammergerichtsprozess nur soweit dies zweckmäßig erscheint und schränkt die Formalitäten des Prozesses s...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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