[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichsbeamte, des -n, plur. die -n, ein Beamter, welcher einem ganzen Reiche und dessen Oberhaupte zu gewissen Diensten höherer Art verpflichtet ist. So wurden ehedem in Pohlen der Krongroß-S...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_878

Reichsbeamte , s. Reichsbehörden.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

unterstehen den Vorschriften des RG. vom 18. Mai 1907 (RGBl. S. 245) und des Beamtenhinterbliebenengesetzes vorn 17. Mai 1907 (BGBl. S. 208). (Kommentare von Pieper, 3. Aufl. 1901, und von Perels und Spilling, 1906, Brand, 2. Aufl. 1907, Arndt, Berl. 1908, ferner: Der Reichsbeamte, die für die persö...
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