[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Reichsanlage, plur. die -n, ein zum Behuf eines Reiches und besonders des Deutschen Reiches, von dem Reichshaupte und den Ständen verordnete Anlage; die Reichssteuer. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_873