
Medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation sind Bestandteil der Krankenbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 27 Abs. 1 Nr. 6 SGB V). Wenn im Rahmen der ambulanten Behandlung erbrachte Rehabilitationsleistungen nicht ausreichen, kann eine ambulante oder stationäre Rehab...
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