Selbstständig Erwerbstätige, die der Versicherungspflicht unterliegen (beispielsweise in die Handwerksrolle eingetragene Handwerksmeister) haben grundsätzlich monatlich Beiträge zu zahlen, die nach einem Arbeitseinkommen in Höhe der sogennnten Bezugsgröße bemessen sind. 2008 beträgt die Bezug... Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Regelbeitrag.html