Rechtszwang Bedeutung

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Rechtszwang

Rechtszwang Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rechtszwang, des -es, plur. car. der Gerichtszwang, d. i. das Befugniß, jemanden zu zwingen, von ihm sein Recht zu nehmen, seine Gerichtbarkeit zu erkennen.
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