
ist die zeitweise Überlassung von Land durch den Berechtigten in größerem oder kleinerem Umfang. Hierfür gilt seit dem Mittelalter teils unterschiedlich ausgestaltetes Leiherecht, teils Lehnrecht. Kroeschell, DRG 1; Levy, E., Vom römischen precarium zur germanischen Landleihe, ZRG RA 66 (1948), 1
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Landleihe, seit dem Mittelalter bis zur Bauernbefreiung die dinglichen Nutzungsrechte an fremdem Land.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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