
Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen. Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicheru...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz

ist der durch die Rechtsordnung gewährleistete
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Der Rechtsschutz finanziert die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und steht bei rechtlichen Problemen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn ein Schadenersatzprozess verloren wird, müssen nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Kosten der gegnerischen Partei und die Gerichtskosten getragen werden. Unabhängig ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

Rechtsschutz, allgemein der durch die Rechtsordnung zu gewährleistende Schutz der Rechtsgüter. Rechtsschutzbedürfnis ist das berechtigte Interesse eines in seinen Rechten Beeinträchtigten nach Rechtsschutz in einem gerichtlichen Verfahren. Es ist Prozessvoraussetzung; fehlt es, z.B. weil der Kläger ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Zu Rechtsschutz siehe Rechtsschutzversicherung
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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