
Als Rechtsreferendariat wird in Deutschland der ungefähr zwei Jahre (früher drei Jahre) dauernde Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen („Referendarexamen“ oder „erste Prüfung“) bezeichnet, der mit dem zweiten Staatsexamen („Assessorexamen“, „großes Staatsexamen“) endet und in dem die Anwärter die Befähigung zum Ric...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsreferendariat
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