
ist die Nichterfüllung der Verpflichtung, einen Gegenstand frei von Rechten Dritter zu verschaffen. Bereits im klassischen römischen Recht muss der Verkäufer (bei Entwerung des Käufers) dafür einstehen, dass die Sache nicht von Dritten auf Grund eines Rechtes herausverlangt werden kann und deswegen gegebenenfalls den doppelten Kaufpreis[ N.] d...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Fehler einer Sache, der darin besteht, dass einem Dritten an einer vertraglich geschuldeten Sache (z. B. Kaufsache, Mietobjekt) ein Recht zusteht. Der Begriff wird im Kaufvertragsrecht, im Werkvertragsrecht sowie bei Gebrauchsüberlassungsverträgen (Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihe) verwend...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Rechtsmangel, Mangel.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ein Rechtsmangel liegt vor, sofern an einer Sache nicht nur die im Vertrag bezeichneten Personen Rechte besitzen, sondern Dritte ebenfalls einen Rechtsanspruch darauf haben. Beispielsweise existiert ein Rechtsmangel bei einem Kaufvertrag dann, wenn neben den beiden Vertragsparteien eine dritte Person einen Anspruch auf das Verkaufsobjekt hat. Aber ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Ein Rechtsmangel liegt vor, sofern an einer Sache nicht nur die im Vertrag bezeichneten Personen Rechte besitzen, sondern Dritte ebenfalls einen Rechtsanspruch darauf haben. Beispielsweise existiert ein Rechtsmangel bei einem Kaufvertrag dann, wenn neben den beiden Vertragsparteien eine dritte Person einen Anspruch auf das Verkaufsobjekt hat. Aber ...
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Von einem Rechtsmangel spricht man, wenn Dritte gegen den Käufer/Besteller einer Sache im Vertrag nicht übernommene Rechte geltend machen können (§ 435 Satz 1 und § 633 Abs. 3 BGB). Beispiel 1: B erwirbt von C eine Software. Nach Abschluss verlangt der M von B Lizenzgebühren für den Gebrauch der Software. Hier ist die Software mit einem Rech...
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https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsmangel.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.