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Rechtsmangel

Rechtsmangel Logo #42015ist die Nichterfüllung der Verpflichtung, einen Gegenstand frei von Rechten Dritter zu verschaffen. Bereits im klassischen römischen Recht muss der Verkäufer (bei Entwerung des Käufers) dafür einstehen, dass die Sache nicht von Dritten auf Grund eines Rechtes herausverlangt werden kann und deswegen gegebenenfalls den doppelten Kaufpreis[ N.] d...
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Rechtsmangel Logo #42072Fehler einer Sache, der darin besteht, dass einem Dritten an einer vertraglich geschuldeten Sache (z. B. Kaufsache, Mietobjekt) ein Recht zusteht. Der Begriff wird im Kaufvertragsrecht, im Werkvertragsrecht sowie bei Gebrauchsüberlassungsverträgen (Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihe) verwend...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Rechtsmangel Logo #42134Rechtsmangel, Mangel.
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Rechtsmangel

Rechtsmangel Logo #42047Ein Rechtsmangel liegt vor, sofern an einer Sache nicht nur die im Vertrag bezeichneten Personen Rechte besitzen, sondern Dritte ebenfalls einen Rechtsanspruch darauf haben. Beispielsweise existiert ein Rechtsmangel bei einem Kaufvertrag dann, wenn neben den beiden Vertragsparteien eine dritte Person einen Anspruch auf das Verkaufsobjekt hat. Aber ...
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Rechtsmangel Logo #42811Ein Rechtsmangel liegt vor, sofern an einer Sache nicht nur die im Vertrag bezeichneten Personen Rechte besitzen, sondern Dritte ebenfalls einen Rechtsanspruch darauf haben. Beispielsweise existiert ein Rechtsmangel bei einem Kaufvertrag dann, wenn neben den beiden Vertragsparteien eine dritte Person einen Anspruch auf das Verkaufsobjekt hat. Aber ...
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Rechtsmangel Logo #42834Von einem Rechtsmangel spricht man, wenn Dritte gegen den Käufer/Besteller einer Sache im Vertrag nicht übernommene Rechte geltend machen können (§ 435 Satz 1 und § 633 Abs. 3 BGB). Beispiel 1: B erwirbt von C eine Software. Nach Abschluss verlangt der M von B Lizenzgebühren für den Gebrauch der Software. Hier ist die Software mit einem Rech...
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.