
Ein Rechtskraftzeugnis ist nach deutschem Prozessrecht eine Bescheinigung, dass eine gerichtliche Entscheidung Rechtskraft erlangt hat. Es wird ausgestellt, wenn der im Rechtsstreit Unterliegende innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist kein Rechtsmittel oder keinen sonstigen Rechtsbehelf eingelegt hat, darauf rechtswirksam (etwa bei Urteilsverk
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraftzeugnis
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