Rechtsinhaber Bedeutung

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Rechtsinhaber

Rechtsinhaber Logo #42834Rechtsinhaber ist der Oberbegriff für alle ausschließlichen Beziehungen zwischen einem Rechtssubjekt und einem Rechtsobjekt. Beispiele: Der Eigentümer ist Rechtsinhaber des Eigentumsrechts an einer Sache. Der Gläubiger ist Rechtsinhaber einer Forderung, Nießbraucher der Rechtsinhaber an einem Nießbrauch, der Mieter Rechtsinhaber des Mietrecht...
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