
ist eine Bezeichnung für das an einen Unrechtserfolg anschließende Verfahren im germanischen und frühmittelalterlichen Recht.Beyerle, F., Das Entwicklungsproblem im germanischen Rechtsgang, 1915; Ziekow, J., Recht und Rechtsgang, 1986
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rechtsgang, des -es, plur. die -gänge. 1) Der Gang, welchen die Sachen vor Gerichte haben, die bey den Gerichten eingeführte Art, die angebrachten Sachen zu behandeln, der Prozeß; ohne Plural 2) Eine vor Gericht klagbar angebrachte Sache selbst, ein Rechtshandel, Prozeß; eine im Hochd...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_679

Rechtsgang, im alten deutschen Recht das Verfahren zur Aufhebung des Unrechts und zur Wiederherstellung des Rechts. Der Rechtsgang wurde zunächst außergerichtlich durch Selbsthilfe geübt, da Rechtsschutz und Rechtsverfolgung ursprünglich Privatsache des Einzelnen und seiner Sippe waren (Fehde, Blutr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

im alten deutschen Recht die Wiederherstellung des Rechts nach einer Unrechtstat, zunächst durch Selbsthilfe ( Blutrache, Fehde ), später durch das gerichtliche Verfahren.
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtsgang

im alten deutschen Recht die Wiederherstellung des Rechts nach einer Unrechtstat, zunächst durch Selbsthilfe ( Blutrache, Fehde ), später durch das gerichtliche Verfahren.
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtsgang
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