
Rechtsbegriffe sind die bedeutungstragenden Wörter der Rechtsnormen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Kategorien nach den unterschieden werden kann: Nach der Bestimmtheit (unbestimmte und bestimmte Rechtsbegriffe) und nach der Normativität (normative und deskriptive Rechtsbegriffe). Daraus ergeben sich grundsätzlich vier Gruppen von Rechtsbegri...
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