
(Zuordnung oder Zurechnung von einzelnen Sachverhalten zu allgemeinen Tatbeständen, Subsumtion) ist die bewertende Anwendung der abstrakten Rechtssätze auf konkrete Sachverhalte. Sie entsteht mit den Anfängen von Rechtsvorstellungen. Sie erfolgt durch jedermann, insbesondere durch Urteiler und fachlich Vorgebildete.Wiegand, W., Studien zur Recht...
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