
Leistet der Rechtsanwalt mangelhafte Arbeit, ist er seinem Mandanten gegenüber aus den daraus entstehenden Schäden schadenersatzpflichtig. Will der Anwalt den Auftrag nicht annehmen, muss er die Ablehnung unverzüglich erklären. Hat der Rechtsanwalt das Mandat angenommen, haftet ...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.