[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. die rechte, richtige und gehörige Beschaffenheit habend. 1. Im weitern Verstande, völlig so beschaffen, wie die Regel, die Absicht, der Endzweck es erfordert. 1) Eigentlich. Ich hatte dich gepflanzet zu einem süßen Weinstock, einem ganz rechtschaffenen Samen, Jer. ...
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(Text von 1910) Ehrlich
1). Redlich
2). Rechtschaffen
3). Jeder Stand, jedes Verhältnis des Menschen hat seine eigentümlichen Pflichten, und wer diese alle pünktlich und gewissenhaft erfüllt, der handelt
rechtschaffen (eig.
recht geschaffen, d. i. recht gestaltet, recht beschaffen, so wie es Zweck...
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