
Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung gem. § 252 HGB, der besagt, wann und in welcher Höhe Ausgaben und Einnahmen im Jahresabschluss als Aufwand und Ertrag realisiert, d. h. ergebniswirksam zu verrechnen, sind. Als Realisationszeitpunkt bei Lieferungen und Leistungen gilt der Zeitpunkt, zu dem sie ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/r/Realisierungsprinzip.htm
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