
Als Raubzeug werden in der Jägersprache Tiere bezeichnet, die selbst nicht zum Wild (§ 2 BJG) zählen, die aber der Wildbahn, dem Viehstand und der Fischerei Schaden tun und deshalb ausnahmsweise mit Genehmigung bejagt werden dürfen. Bis 1976 gehörte nach Bundesjagdgesetz der Schutz des Wildes vor Raubzeug zum „Inhalt des Jagdschutzes“. Da...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Raubzeug

Raubzeug, Jägersprache: nichtjagdbare Tiere, die Nutzwild schädigen (wildernde Hunde und Katzen).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Raubzeug , alle Jagdtiere (Säugetiere und Vögel), welche der Wildbahn Schaden thun. S. die Artikel: Raubtiere (am Schluß), Raubvögel etc.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

nicht jagdbare Tiere, z. B. streunende Katzen und Hunde, die jagdbaren Tieren nachstellen.
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https://www.wissen.de//lexikon/raubzeug
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