Rathsfähig Bedeutung

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Rathsfähig

Rathsfähig Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. fähig, ein Mitglied eines Rats-Collegii, und besonders eines Stadtrathes, zu werden Daher die Rathsfähigkeit.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_343
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