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Rittergut

Rittergut Logo #42000 Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ein Landgut, mit dessen Besitz durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht gewisse Vorrechte des Besitzers, insbesondere Steuerbefreiungen und die Landtagsfähigkeit, verbunden waren. == Entstehung und Aufbau == Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation sollten mit der Übertragung eines Ritter...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rittergut

Rittergut

Rittergut Logo #42015ist das einem Ritter (Adeligen) übertragene Landgut, mit dessen Besitz die Landstandschaft verbunden ist. Es ist meist Lehen. Der Inhaber ist von Steuern befreit. Das R. ist oft Mittelpunkt einer Grundherrschaft oder Gutsherrschaft, der Inhaber meist Träger von Polizeigewalt und Patrimonialgerichtsbarkeit.Reinicke, W., Landstände im Verfassungss...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Rittergut

Rittergut Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Rittergut, des -es, plur. die -güter, ein Gut, dessen Besitzer dem Lehensherrn zu Ritterdiensten verbunden, und außer denselben von allen Beschwerden befreyet ist; zum Unterschiede so wohl von einem Freygute, als auch, und zwar noch mehr, von einem Bauergute.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_1_1547

Rittergut

Rittergut Logo #42134Rittergut: in Eldingen Rittergut, im Heiligen Römischen Reich von den Landesherren dem ritterbürtigen Adel gegen die Verpflichtung zum Kriegsdienst übertragene Gutsherrschaft. Damit verbundene Privilegien (1867 endgültig aufgehoben) waren u. a. Steuerbegünstigung, Zollfreiheit, Landstandschaft, nied...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rittergut

Rittergut Logo #42173Rittergut. Landgut samt Eigenwirtschaft und Hintersassen eines landsässigen Adeligen, dessen Besitz die ritterliche Landstandschaft (s. Landstände) begründete; daher auch 'landtagsfähiges Gut' genannt. Rittergüter waren zumeist Lehnsgüter und ihr Besitzer war dem Lehnsgeber ursprünglich zum Militä...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

Rittergut

Rittergut Logo #42871landwirtschaftlicher Großbetrieb, besonders im deutschen Osten. Das Rittergut wurde ursprünglich gegen Übernahme von Wehrdiensten zu Lehen gegeben und war mit Sonderrechten ausgestattet, wie Patronats-, Jagd-, Steuerrecht, niederer Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt für seinen Bezirk.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/rittergut
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