[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Ein schriftliches Zeugnis einer bezahlten Geldsumme geben. Jemanden quittiren, ihm ein solches Zeugniß ertheilen. Jemanden über eine Summe quittiren, ihm ein Zeugniß wegen dieser bezahlten Summe ertheilen. Eine Summe quittiren, den Empfang derselben bescheinigen. 2) Verl...
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