[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur in der Landwirthschaft einiger Gegenden, z. B. Meißens, üblich ist, wo es diejenige Art zu pflügen bezeichnet, da man den gebrachten Acker in die Quere pflüget; welche Art zu pflügen auch hakenpflügen, hocken, weil es mit dem Hakenpfluge geschiehet, ingleiche...
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