
Putativnotstand (von lat. putare, „glauben“, „meinen“) ist ein Begriff aus dem Strafrecht, genauer der allgemeinen Strafrechtslehre. Im Wesentlichen ist der Putativnotstand vergleichbar mit der Putativnotwehr, bei der sich der Täter einbildet, gerade in einer Notwehrlage zu sein und sich nach dem Notwehrrecht verteidigen zu dürfen. Beim ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotstand
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