
Der Prüfer hat über das Prüfungsergebnis regelmäßig einen Prüfungsbericht abzufassen, der dem Auftraggeber oder den gesetzlich vorgesehenen Adressaten vorzulegen ist. In einem Prüfungsvermerk wird das Ergebnis freier Prüfungen mitgeteilt, der dem aktienrechtlichen Bestätigungsvermerk nachgebildet sein k...
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