
Mit der so genannten Prämienangleichungsklausel (= Beitragsangleichungsklausel) gem. § 8 Ziff. III AHB haben Haftpflichtversicherer die Möglichkeit, eine nachträgliche Preisanpassung bestehender Verträge durchzuführen. Allerdings ist die Preisanpassung nicht in das Belieben der Versicherer gestellt,...
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