
Die Prälatur (lat.: praelatura, des Vorgezogenen) ist eine kirchliche Organisationseinheit, der ein Prälat (Bischof oder Abt) vorsteht. Ferner bezeichnet der Begriff die Amtswürde und zuweilen das Amts- und Wohngebäude des Prälaten (→Abtei, Abtshaus). == Prälatur in der Evangelischen Kirche == In der Verwaltung der Evangelischen Kirche in ...
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[Begriffsklärung] - Prälatur bezeichnet ...
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Prälatur die, katholisches Kirchenrecht: ein vorläufiger kirchlicher Jurisdiktionsbezirk; Vorform einer Diözese. Eine Sonderform bildet die Personalprälatur.
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