
ist die Vertretung des Klägers oder des Beklagten im Prozess. Sie ist im römischen Recht zulässig, doch wirkt der im Namen eines anderen geführte Prozess nicht ohne weiteres für und gegen den Vertretenen, so dass die vom (lat. [M.]) cognitor oder procurator erzielten Wirkungen besonders auf den Vertretenen übergeleitet werden müssen. Im Mitt...
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Von Prozessvertretung spricht man, wenn eine Partei sich vor Gericht vertreten lässt. Der Prozessvertreter macht im fremden Namen ein fremdes Recht geltend. Er bedarf grundsätzlich einer Prozessvollmacht. Umstritten ist die Notwendigkeit einer Vollmacht für Behördenbedienste mit Fähigkeit zum Richteramt, die ihre Behörde in Verwaltungsgericht...
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