
Von einer Prozesslüge spricht man, wenn eine Partei Erklärungen über tatsächliche Umstände abgibt, die nicht vollständig oder wahrheitsgemäß sind. Maßstab dabei ist nicht die objektive Lage, sondern die subjektive Kenntnis der Partei. Das Verbot der Prozesslüge wird von § 138 ZPO normiert. Betrifft die Prozesslüge einen für die Entsche...
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