
Mit Prozesskostenrisiko wird das Kostenrisiko bezeichnet, dass eine Prozesspartei im Unterliegensfall die Kosten des gesamten Prozesses tragen muss. Das Prozesskostenrisiko ist als Summe aus: • Kosten eigener Anwalt • Kosten gegnerischer Anwalt • Gerichtskosten • Ggf. Auslagen (Zeugenentschädigung, Sachverständigenkosten etc.)...
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