[Achtung: Schreibweise von 1811] des -es, plur. die -e, ein Gericht, in welchem ein Propst den Vorsitz hat. So befindet sich z. B. in dem Herzogthume Schleswig in jeder Propstey ein solches Gericht, welchem die Prediger derselben in Rechtssachen, welche ihr Amt, ihre Lehre und ihren Wandel betreffen, unterworfen sind.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_1_1738
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