Privilegium fori Bedeutung

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Privilegium fori

Privilegium fori Logo #42173Priviligium fori. Rechtsprivileg der Kleriker, weder bei zivilrechtlichen noch bei strafrechtlichen Delikten vor ein weltl. Gericht zitiert werden zu können. Das Privileg trat mit dem Eintritt in den geistl. Stand durch die 'prima tonsura'in Kraft, also noch vor der ersten der niedrigen Weihen. ...
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