
können bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vom Vertragsarzt geltend gemacht werden, um den Anschein zu widerlegen, er habe sich im Verhältnis zur vergleichbaren Fachgruppe bei Arzneimittelverordnungen offensichtlich unwirtschaftlich verhalten. Als Praxisbesonderheiten kommen nur solche Umstände in Betr...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/p/index_00168.html

In der Gesundheitswirtschaft : können bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vom Vertragsarzt geltend gemacht werden, um den Anschein zu widerlegen, er habe sich im Verhältnis zur vergleichbaren Fachgruppe bei Arzneimittelverordnungen offensichtlich unwirtschaftlich verhalten . Als Praxisbesonderheiten kommen nur solche Umstände in Betracht, die sic....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/praxisbesonderheiten/praxisbesonde
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