
Eine Praxisbesonderheit kann ein niedergelassener Arzt/in gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung geltend machen, wenn er seine Honorarforderung/Abrechnung dort einreicht. ==Hintergrund== Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung vereinbaren Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung als Vertragspartner gemäß § 84 Abs. 6 un...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Praxisbesonderheit
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