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Werbeangaben Logo #40050(Haftung für –) . Nach BGHZ 83, 222 haftet für unrichtige oder irreführende W. bei Vertragsabschluß nicht nur der Vertragspartner (aus Gewährleistung; s.a. Anfechtung von Willenserklärungen). Vielmehr haftet – unabhängig hiervon (ggf. daneben) – auch der Werbende (Handelnde), z.B. der Anlagenvermittler, für die Vollständi...
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