
siehe Beamtendienstrecht .
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Pragmatisierung

Die Pragmatisierung ist ein Begriff aus dem österreichischen Beamtendienstrecht und bezeichnet die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Gemeinde). Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ist zunächst provisorisch, was bedeutet, dass es kündbar ist, wenn sich der Beamt...
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