
Prüfungstermin , im Konkurs der zur Prüfung der angemeldeten Forderungen bestimmte Termin vor dem Konkursrichter (Amtsrichter). Die innerhalb der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen der Gläubiger werden in dem allgemeinen P. geprüft. Die nach Ablauf der Anmeldefrist gemeldeten Ansprüche kommen in dem allgemeinen P. nur dann zur Prüfung, wen...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Termin vor dem Insolvenzgericht zur Prüfung angemeldeter Forderungen (§§ 176 ff. Insolvenzordnung). Diese werden nach ihrem Betrag und ihrem Vorrecht einzeln erörtert. Das Ergebnis wird in die Insolvenztabelle eingetragen.
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https://www.wissen.de//lexikon/pruefungstermin
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