
Mit dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer wird von den meisten privaten Krankenversicherern vertraglich festgelegt, daß er 20 Prozent der Prämie für den Gruppenversicherungsvertrag seiner Mitglieder tragen muß. Für alle übrigen Vertragstypen bestehen in der Regel keine besonderen Vorschriften über...
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