
siehe unter Beitragsanpassungsklausel
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40166
(PAK) Die Parteien können - durch entsprechende Klauseln in den AVB - vereinbaren, dass der Versicherer Prämien oder Selbstbehalte während der laufenden Vertragsdauer anpassen kann. Dem Versicherungsnehmer ist gleichzeitig im Fall einer solchen Vertragsanpassung ein angemessenes ...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.