
Mit Präjudizien bezeichnet man der zu entscheidenden Sache vorangegangene Urteile, in denen über Rechtsfragen entschieden wurde, die für die zu entscheidende Sache relevant sind. Beispiel: B steht vor dem Amtsgericht in C, weil er einen fremden Pkw aufgebrochen und eine auf dem Beifahrersitz liegende Kamera entwendet hat. Vor Gericht ist die Rec...
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