
Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Zulässigkeit eines Vorhabens unter Einschluss aller sonst erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse usw. festgestellt wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42574
(Baurecht, Deutschland) Ein Verwaltungsakt, der zur rechtsverbindlichen Genehmigung der Realisierung eines Vorhabens führt, über das im Rahmen eines → Planfeststellungsverfahrens zu befinden war. Der Beschluss regelt alle Folgemaßnahmen bzw. sonstigen Genehmigungen und verleiht dem Baulastträger notwendige Enteignungsrechte.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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