
Pfändungsschutz, die aus sozialen Gründen bestehenden Pfändbarkeitsbeschränkungen an bestimmten Sachen und Rechten des Vollstreckungsschuldners. Pfändungsschutzbestimmungen finden sich in mehreren Gesetzen. Unpfändbar sind nach §§ 811 folgende ZPO u. a. die dem persönlichen Gebrauch oder Haushalt ...
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Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger ist am 31. März 2007 in Kraft getreten. Geschützt sind demnach Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds- und Banksparpläne (siehe § 851c Abs. 1 Zivilprozessordung ZPO) ...
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

Bestimmungen über die Unpfändbarkeit von Sachen und Rechten zum Schutz der persönlichen und wirtschaftlichen Existenz des Schuldners (Verbot der Kahlpfändung ). Unpfändbare Sachen sind z. B. nach § 811 ZPO Hausrat und Kleidung in bescheidenem Rahmen, Nahrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungsmittel für 4 Wochen, Arbeitsmittel und Dien...
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https://www.wissen.de//lexikon/pfaendungsschutz
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