
Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger. Im schweizerischen und im österreichischen Strafprozessrecht besteht ein ähnliches Rechtsinstitut mit der amtlichen Verteidigung bzw. dem Amtsverteidiger. == Pflichtverteidigung == In den Fällen der sog. notwendig...
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(m) pers Jur Rechtsanwalt im Strafverfahren, der einem Angeklagten vom Gericht zugewiesen und vom Staat bezahlt wird. Ein Pflichtverteidiger wird dann ernannt, wenn sich der Angeklagte keinen eigenen Anwalt leisten kann, aber nicht auf Vertretung durch einen Anwalt verzichten will.
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Wird dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt oder ist die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten, so wird ihm vom zuständigen Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt. Diese in der Strafprozessordnung geregelte, no...
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Pflichtverteidiger, Strafrecht: Verteidigung.
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Mit Pflichtverteidiger wird ein vom Gericht beigeordneter Verteidiger bezeichnet. Ein Pflichtverteidiger ist beizuordnen, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt (§ 140 StPO) und der Angeschuldigte keinen Wahlverteidiger hat. Der Pflichtverteidiger wird vom Staat bezahlt.
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der vom Gericht in den Fällen notwendiger Verteidigung bestellte Verteidiger (§ 140 Abs. 1 StPO). In anderen Fällen kann der Gerichtsvorsitzende auf Antrag einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn dies wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten ist oder wenn der Beschuldigte sich ersichtlich nic......
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