[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Pferchrecht, des -es, plur. inus. das Recht, auf seinem Acker Hürden zu schlagen, und die Schafe zu Düngung der Felder in denselben übernachten zu lassen; der Pferchschlag, der Hürdenschlag, das Feldlager, die Buchtschlagung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_772