
Pfennigsteuer [< mittelhochdeutsch phennicstiure, Geldsteuer], im historischen Recht Bezeichnung für eine Abgabe auf Grund und Boden, bei der ursprünglich der Grundstückswert in Schock geschätzt und dann pro Schock 1 Pfennig als Steuer erhoben wurde. Um 1750 waren bereits etwa 30 Pfennige...
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